Neue Studie: Perspektiven für Open Educational Resources in Nordrhein-Westfalen

Innerhalb der bestehenden Rahmenbedingungen verstärkt die zunehmende Digitalisierung von Lehrmaterial zwei bestehende Probleme an Schulen: Zum einen gefährdet die Verbreitung von minderwertigen oder tendenziösen aber kostenfreien Onlinematerialien das Neutralitätsgebot der schulischen Lehre. Zum anderen bewegen sich LehrerInnen und SchülerInnen im alltäglichen Umgang mit Material mehr und mehr in urheberrechtlichen Graubereichen. In einer kürzlich veröffentlichten Studie (PDF, PDF-Kurzfassung) für das Forschungsinstitut für Gesellschaftliche Weiterentwicklung (FGW) habe ich gemeinsam mit Leonhard Dobusch Vorschläge dazu entwickelt, wie beide Probleme durch eine Öffnung der Lernmittelfinanzierung für Open Educational Resources adressiert werden können.

Unsere Vorschläge haben wir dabei in Form von mehreren Szenarien gebündelt, die sich speziell auf die Situation im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen beziehen, aber durchaus auch auf andere (Bundes-)Länder übertragen werden können:

  • Ausschreibung von Pilot-Schulbücher: In Norwegen werden seit 2006 circa 20 Prozent des Schulbuch-Budgets – das sind 8,2 Millionen Euro – in die Entwicklung von OER-Materialien investiert. Nach diesem Vorbild könnten sukzessive der OER-Bestand und entsprechende Kompetenzen bei Verlagen erhöht werden.
  • Nutzungsbasierte Refinanzierung von OER-Schulbüchern: In diesem Szenario erfolgt die öffentliche Finanzierung von OER-Schulbüchern durch eine Vergütung von OER-Schulbüchern, die erfolgreich die Schulbuchzulassung durchlaufen haben und in der schulischen Praxis auch tatsächlich zum Einsatz kommen. Die Höhe der Vergütung wird dabei anhand von Umfragen und Stichprobenerhebungen ermittelt, wie sie bei pauschalen Vergütungen im Rahmen von Verwertungsgesellschaften üblich sind.
  • Entwicklung von OER-Schulbuch-‚Rohlingen‘: Statt fertigen OER-Schulbüchern könnte auch die Erstellung von ‚Rohlingen‘ finanziert werden, deren Inhalte den Minimalanforderungen der Qualitätsprüfung durch das Schulministerium von NRW genügen müssen. Anbieter von Bildungsmedien könnten dann diese Rohlinge beispielsweise mit multimedialen Zusatzangeboten veredeln und müssten sich um die offene Lizenzierung der grundlegenden Inhalte nicht mehr kümmern. Außerdem können solche Rohlinge leicht auf die Erfordernisse in anderen Bundesländern angepasst werden.
  • Einführung einer OER-Klausel in den Zulassungsprozess: Durch eine OER-Klausel im Rahmen der Schulbuchzulassung durch das Land NRW müssten sie sich Anbieter vertraglich verpflichten, die Schulbücher nach einer Phase des kommerziellen Vertriebs als OER zur Verfügung zu stellen. Die Phase könnte entweder zeitlich (zum Beispiel nach fünf Jahren) oder sachlich (zum Beispiel wenn beim Verkauf ein gewisser Schwellenwert an Exemplaren erreicht wurde) festgelegt werden.

 

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